Der Verband Deutscher Leitern- und Fahrgerüstehersteller e.V. (VDL) hat die Aufgabe, die gemeinsamen Interessen der Mitglieder durch deren Beratung und Unterstützung in allen wirtschaftlichen, technischen und fachlichen Fragen, sowie in rechtlichen Fragen von allgemeinem Interesse zu fördern und in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Behörden und anderen Körperschaften zu vertreten.
Er hat zugleich die Aufgabe, Wettbewerbsverstöße zu verfolgen. Der Verband bezweckt keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
(Auszug aus der Satzung des Verbandes)
Der VDL repräsentiert den Großteil der deutschen Hersteller von Leitern und Fahrgerüsten.
Anschrift:
VDL - Verband Deutscher Leitern- und Fahrgerüstehersteller e.V.
Winterhuder Weg 76
22085 Hamburg
Telefon: 040/32909599
Fax: 040/32909595
E-Mail: merkel@leiternverband.de
Mitglieder:
Derzeit hat der VDL 15 deutsche Hersteller als Mitglieder gelistet. Einzelheiten über die Mitglieder erhalten Sie hier
Geschäftsführer:
Herbert Merkel
Vorsitzender:
Hartmut Lechner (Geschäftsführer Geis & Knoblauch GmbH & CO. KG)
Stellvertreter:
Volker Hauff (Geschäftsführender Gesellschafter Himmelsbach Leitern- und Gerüstefabrik, 79341 Kenzingen)
Technischer Ausschuss (TA):
Dipl.-Ing. Uwe Holicka
Im Technischen Ausschuss koordinieren die Verbandsmitglieder alle mit den Produkten zusammenhängenden technischen Fragen.
Aufgaben sind u.a.:
Tragbare Leitern werden vom europäischen Komitee für Normung „CEN“ im Technischen Komitee „TC 93“ genormt. Die dort erarbeiteten europäischen Normen werden in die jeweilige Landessprache übersetzt und als nationale Norm veröffentlicht.
Das TC 93 hat verschiedene Arbeitsgruppen („Working Group WG“):
Ortsfeste Leitern werden teilweise sogar auf weltweiter Ebene in einem ISO Komitee erarbeitet, wenn es sich um Zugänge zu Maschinen oder Anlagen handelt:
ISO TC 199 WG 11: Zugänge zu Maschinen und Anlagen
Auf europäischer Ebene werden die Leitern für Schächte genormt:
Nationale Normungsausschüsse für ortsfeste Leitern je nach Anwendungsfall:
Kontrollblätter (Checklisten) dienen zur Unterstützung der regelmäßigen wiederkehrenden Überprüfung der Leitern und Fahrgerüste durch die befähigte Person nach §3 der BetrSichV. Sie sollen als Leitfaden dienen, damit der Prüfende alle sicherheitsrelvanten Punkte des Steiggeräts beurteilen und dokumentieren kann.
Punkte, die anhand der eigenen Gefährdungsbeurteilung nicht in dem allgemein gehaltenen Kontrollblatt aufgeführt sind, müssen ergänzt werden.
Der Verband hat mit seinen Mitgliedern in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft eigene Kontrollblätter gestaltet.
VDL – Verband Deutscher Leitern- und Fahrgerüstehersteller e.V.
